Tierschutzverbandsklagegesetz in akuter Gefahr

Berliner Senat plant Tieren die Stimme zu nehmen!

Anlässlich der heutigen Ausschusssitzung für Wissenschaft und Forschung im Abgeordnetenhaus mit dem Schwerpunkt „Aufwand und Nutzen des Tierschutzverbandsklagegesetzes – Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren von Forschung in Berlin“ ist der Tierschutzverein für Berlin zutiefst erschüttert, wie der Berliner Senat gemeinsam mit den großen Wissenschaftsinstitutionen den Tierschutz mit Füßen tritt. Anstatt das Tierschutzverbandsklagegesetz als Chance zu sehen, das Tierleid für Mäuse, Kaninchen, Hunde, Katzen und viele andere Tiere auf ein Mindestmaß zu reduzieren, möchte sich die Wissenschaft nicht hinterfragen lassen.

„Heute getätigte Aussagen wie ‚Man muss in die Maus‘ zeigen doch ganz deutlich, dass Wissenschaftler kein Herz für Tiere haben. “, erklärt Eva Rönspieß, Vorstandsvorsitzende des Tierschutzvereins für Berlin. „Die Tiere vegetieren täglich in reizlosen kleinen Käfigen vor sich hin und müssen Experimente über sich ergehen lassen – mit dem vermeintlichen Ziel uns Menschen zu helfen. Auch genetisch verändert, sind Mäuse keine Menschen.“ Laut dem Landesamt für Gesundheit und Soziales wurden im Jahr 2023 allein in Berlin 132 061 Versuchstiere für die erstmalige Verwendung gemeldet. Mit 86,6% bleibt die Maus das am häufigsten eingesetzte Tier in der Forschung.

„Die Unreflektiertheit der Forschenden macht einfach wütend. Tiere können nicht selbst für sich die Stimme erheben, daher braucht es uns Tierschutzorganisationen! “, ergänzt Eva Rönspieß. 2020 trat das Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz als ein echter Tierschutz-Meilenstein in Kraft. Mit dem Gesetz erhielten anerkannte Tierschutzorganisationen Mitwirkungsrechte in laufenden behördlichen Verfahren rund um den Tierschutz sowie die Möglichkeit, auf verschiedene Weise Rechtsverfahren für Tiere anzustrengen. So soll dem Staats- und Landesziel Tierschutz gedient und Tierleid vermieden werden.